Die Jacobi-Kirchenstiftung Warsingsfehn ist eine nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts in der Verwaltung der Evangelisch-lutherischen Jacobi-Kirchengemeinde Warsingsfehn und wurde im Jahr 2011 gegründet. Sie war anfangs mit einem Stiftungskapital von 25.000 € ausgestattet; inzwischen ist das Stiftungskapital auf über 100.000 € angewachsen. Die Stiftung hat gemäß ihrer Satzung den Zweck, mit den von ihr erwirtschafteten Erträgen die Arbeit der Jacobi-Kirchengemeinde Warsingsfehn nachhaltig zu fördern, insbesondere bei der
Weitergabe des christlichen Glaubens und christlicher Werte
Durchführung ihrer Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit
Gestaltung und Wahrnehmung ihres diakonischen Handelns.
Damit der Stiftungszweck noch wirkungsvoller erfüllt werden kann, sind weitere Zustiftungen sehr willkommen. Eine Zustiftung ist die ideale Möglichkeit, die Arbeit unserer Kirchengemeinde dauerhaft und über das Leben des Stifters hinaus zu unterstützen und bleibende Werte zu schaffen. Eine Zustiftung zu Lebzeiten ist wie im Falle der Zustiftung durch Erbschaft oder Vermächtnis gemäß testamentarischer Verfügung von der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer sowie von der Grunderwerbsteuer befreit. Da nur die Erträge wie Zinsen oder Mieten für den Stiftungszweck verwendet werden dürfen, bleibt das Stiftungsvermögen quasi „für ewig“ erhalten.
Darum eine kirchliche Stiftung!
Aus Dankbarkeit gegenüber Gott für geschenktes Leben, Gesundheit, Wohlstand oder ähnliches
Weil man die Aktivitäten der Kirche beleben und die Gemeindearbeit auf Dauer unterstützen möchte.
Weil man sich mit christlichen Grundwerten verbunden und sich ihnen verpflichtet fühlt.
Weil die Kirche im Strom der Zeit die Gewähr der Dauer und des Bestandes bietet.
Weil auch unsere Kinder noch in einer intakten Gemeinde leben sollen.
Weil stiften typisch evangelisch ist.