Das Kuratorium ist das lateinische Wort für Stiftungsrat. Die Mitglieder des Kuratoriums tragen die Sorge dafür, dass das Stiftungsvermögen verwaltet und bewahrt wird. Es ist verantwortlich für die Mehrung des Stiftungsvermögens und die zwechgemäße Ausschüttung der Zinsgewinne.